TK - BRANDSCHUTZ - Ihr Sachverständiger                                                          
... lässt nichts anbrennen

MEINE BRANDSCHUTZLEISTUNGEN

Brandschutzhelferausbildung

Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz, den DGUV - Vorschriften, sowie der ASR A 2.2 die Pflicht, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten (in der Regel ein Anteil von 5% der Beschäftigten, je nach Gefährdungsbeurteilung und Arbeits­zeit­modell) durch Unterweisung und Übung im Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Feuer­lösch­einrich­tungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Die Ausbildung orientiert sich an der DGUV Information 205-023 und beinhaltet

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praxis: Training mit Feuerlöscher (Gastrainer)

Sie erhalten nach der Ausbildung eine persönliche Teilnahmebescheinigung!

Die einzelnen Lehrinhalte sind variabel und werden den teilnehmenden Gruppen angepasst werden.

Die Ausbildung wird von einem erfahrenen und fachkundigen Ausbilder nach DGUV 205-023 durchgeführt.

Alle benötigten Lehrmittel / Mate­ria­lien inklusive Löschmittel werden bei der "Inhouse - Schulung" gestellt. Lediglich ein Seminarraum mit Beamer wird benötigt.
Aufgrund der Durchführung vor Ort findet die Schulung objektbezogen und praxisnah statt. Des Weiteren werden kostenintensive Ausfallzeiten der Mitarbeiter und lange Anfahrtswege erspart.

Dauer ca. 3 - 4 Stunden je nach Teilnehmerzahl.

Benötigen Sie gut ausgebildete Brandschutzhelfer? Dann schreiben Sie mir einfach über das Kontaktformular.


Sie wollen die Schulung selbst durchführen, aber Ihnen fehlt das nötige Equipment?

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