TK - BRANDSCHUTZ - Ihr Sachverständiger                                                          
... lässt nichts anbrennen

Externer Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutz in einem Unternehmen muss stets auf dem aktuellen Stand sein. So können optimale Verhältnisse geschaffen, der Objekt- sowie Personenschutz gewährleistet werden und unnötig lange Betriebsausfälle vermieden werden. 

Da der Brandschutz viel Zeit in Anspruch nimmt und eine ständige Weiterentwicklung erfordert, kann die Zuständigkeit an einen externen Brandschutzbeauftragten überschrieben werden. Dieser muss vom Geschäftsführer ernannt werden.

Dies kann ich als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter für Sie in Ihrem Betrieb übernehmen.


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