TK - BRANDSCHUTZ - Ihr Sachverständiger                                                          
... lässt nichts anbrennen

Erstellung von Brandschutzordnungen

Die Erstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist für Betriebe unerlässlich. 

Die verschiedenen Teile:

  • Teil A (richtet sich an alle Menschen, die sich im Gebäude des Betriebes aufhalten)
  • Teil B (richtet sich an alle Personen, die sich langfristig und/oder regelmäßig im Gebäude aufhalten)
  • Teil C (richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind, wie z.B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragter, etc.)

werden an den jeweiligen Betrieb genau angepasst.

Da ein Betrieb viele Veränderungen durchläuft muss die Brandschutzordnung regelmäßig angepasst werden!

Brandschutzordnung Teil A






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